Das Bauwerk
Der Komplex wurde zwischen 1984 und 1988 als Ausweichführungsstelle zusammen mit dem Truppenlager V des Ministerium für Staatssicherheit (MfS) errichtet. Das Grabenschutzbauwerk wurde mit sowjeticher Unterstützung auf den damaligen militärischen Erkenntnissen, hinsichtlich bekannter Waffenwirkungen, projektiert und gebaut. Das Spezialbauwerk ist mit einer Nettogrissfläche von ca. 2500m² 49,2 Meter lang, 29,4 Meter breit und 9,75 Meter hoch. Aus armierten Stahlbeton und mit einer Stärke von 1,65 Metern befand über der Schutzkerndecke eine "schwimmende" Zerschellschicht. Sie gewährte Schutz durch einen direkten Treffer von konventionellen Waffen und betonbrechender Bomben bis zu 250 Kilogramm Sprengstroff.
Das Bauwerk besteht aus einer Bunkerhülle und im
Inneren aus tragenden Wänden mit einem Abstand von
6,60 Meter und leiten die entstehenden Druckkräfte
in die Bodenplatte ab. Mögliche Stossbelastungen
wichtiger Bereiche werden durch gestelzte Fußböden
gedämpft. Diese hätten die Beschleunigungskräfte von
Erdstosswellen, die bei einer Nahdetonation einer
Kernwaffe entstehen, absorbiert. Dieses
Absorptionsprinzip konnte Beschleunigungskräfte von
maximal vertikal 4 g und horizontal 2 g absorbieren.
Es wurde jedoch nur eine Schutzklasse C-D erreicht.
Die Aussenwanstärke betrug bei diesem Bauwerk nur
noch 60 Zentimeter. Immer wieder gab es in der
Bauphase Probleme mit den Kosten bezüglich den zu
geplanten Schutzbauparamenter in Zusammenhang mit
der Forderung zur Materialeinsparung.
Die Anforderungen an einen komplexen Schutz ergaben sich aus Paramentern der einzelnen Schutzklassen. Grundlagen für das Bauwerk war der Schutz vor konventionellen Waffenwirkungen, Druckwellen atmoaren Ursprungs, thermische - und Kernstrahlung, elektromagnetische Impuls (EMI) und vor chemischen Kampfstoffen sowie biologischen Kampfmitteln. Ein System von Gebern und Indikatoren boten einen rechtzeitigen Schutz verschiedener Waffenwirkungen. Eine sofortige Hermetisation des gesamten Bauwerkes durch das automatische Verschliessen von Klappen, Türen und Ventilen wurde dadurch garantiert. Im Spannungsfall war das Betreten in das Schutzbauwerk nur durch ein Schleusensystem zur vollständigen Entaktivierung bzw. Entgiftung von Personen möglich. Der Schleusenvorgang wurde durch den Schleusenkommandanten überwacht und der Ablauf nach Dienstvorschrift durchgeführt. Erst nach dem Abwaschen von Kampfstoffen, die Entkleidung, ein erneutes Duschen vom ganzen Körper und einer anschließenden Kontrollmessung erfolgte die Neueinkleidung und die Aufnahme in den Bunker.
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